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(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin Hedwig van Heck und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Sie beziehen sich auf Übersetzungen oder sonstige Bearbeitungen von Texten (nachstehend gemeinsam als „Übersetzungen“ bezeichnet) sowie auf Dolmetschen, sofern sich aus dem Zusammenhang (z.B. Schriftlichkeit) nichts Anderes ergibt. (2) Die nachfolgenden AGB beinhalten zum Teil gesetzlich vorgeschriebene Informationen für Verbraucher. (3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Mit Ausnahme von § 5 gelten die fett gedruckten Bestandteile auch für solche Auftraggeber, die keine Verbraucher sind. (4) Die AGB eines Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn diese sie ausdrücklich anerkannt hat.
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Übersetzerin die Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber infolge des zuvor von der Übersetzerin schriftlich (elektronisch) unterbreiteten Angebots bestätigt . Die Auftragserteilung und Auftragsbestätigung können schriftlich auf dem Postweg, per Fax oder E-Mail sowie mündlich / telefonisch erfolgen. Erfolgen Auftragserteilung und Auftragsbestätigung aufgrund eines vorher abgegebenen Angebots telefonisch, so muss der Auftrag zusätzlich schriftlich (elektronisch) durch den Auftraggeber erteilt und von der Übersetzerin bestätigt werden. Die Durchführung des Auftrags beginnt erst nach Eingang der schriftlichen (elektronischen) Bestätigung. (2) Übersetzt oder bearbeitet werden ausschließlich Vorlagen in Textform. Vorlagen mit strafbarem Inhalt und Vorlagen, die gegen die guten Sitten verstoßen, können von der Übersetzerin – auch nach Vertragsabschluss – zurückgewiesen werden. Im Übrigen kann eine Vorlage – auch nach Vertragsabschluss – zurückgewiesen werden, wenn wegen der Schwierigkeit, Qualität und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Auftraggeber angegebenen Zeitraum in angemessener Qualität nicht möglich ist.
(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. (2) Der Auftraggeber kann unter folgenden Ausfertigungsformen wählen: Papierform, MS Word Datei oder PDF. Beglaubigte Übersetzungen erhält der Auftraggeber stets in Papierform. (3) Die Übersetzung wird in einem der Vorlage entsprechenden branchentypischen, flüssigen Schreibstil gefertigt. Meinungen zum Stil / über stilistische Fragen unterliegen dem persönlichen Geschmack sowie regionalen Gepflogenheiten und begründen deshalb keine Reklamation. (4) Die Übersetzerin ist ausdrücklich zu Teilleistungen berechtigt, soweit es dem Auftraggeber zumutbar ist, Teilleistungen entgegen zu nehmen.
(1) Leistungsfristen werden bei Auftragsvergabe vereinbart. Fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich (elektronisch) vereinbart wurde. (2) Eine Lieferung gilt als erfolgt bzw. eine Frist gilt als eingehalten, wenn die Übersetzung per E-Mail / mit der Post (Poststempel) an den Auftraggeber abgeschickt wurde. (3) Bei nach Absatz 1 vereinbarten Fristen tritt Verzug nach Ablauf einer Karenz von drei Arbeitstagen ein. Im Verzugsfall ist der Übersetzerin zunächst eine angemessene Frist zur Leistung zu gewähren, wenn sie mit ihrer Leistung in Verzug gerät. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Rücktritt vom Vertrag verlangen. (4) Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der durch die Übersetzerin bis zur Rücktrittserklärung erbrachten Leistungen verpflichtet, soweit der Auftraggeber die bereits erbrachte Leistung als Erfüllung angenommen hat oder ihm die Annahme bereits erbrachter Leistungen zumutbar ist. (5) Sofern der Auftraggeber ein Verbraucher ist und nicht ausdrücklich um einen Auftragsbeginn unmittelbar nach Vertragsschluss bittet, beginnt die Übersetzerin mit der Erstellung der Übersetzung erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerruffrist gem. § 5.
Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, kann er den mit der Übersetzerin geschlossenen Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss (= Zugang der Auftragsbestätigung gemäß § 2) ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Hedwig van Heck, Corneliusstraße 15, 60325 Frankfurt am Main, Fax: (+49)(0)69-97203346, E-Mail: mail@hedwigvanheck.com. Dieses Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Übersetzerin mit der Ausführung der Übersetzung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.
(1) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin vollständig, rechtzeitig und ordnungsgemäß über in seiner Sphäre liegende Informationen und Inhalte zu unterrichten, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch die Übersetzerin relevant sind. Insbesondere wir der Auftraggeber gewünschte bzw. besondere Ausführungsformen der Übersetzung mitteilen(Verwendungszweck, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Terminologiewünsche etc.). (2) Der vom Auftraggeber vorgelegte Ausgangstext muss nach den Regeln der jeweiligen Sprache verfasst sein. Bei Fachtexten ist der Auftraggeber zur Mitwirkung bei der Abklärung der Fachterminologie verpflichtet. Ohne entsprechende Mitwirkung wird in die allgemein übliche Fachsprache übersetzt. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte und/oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche Terminologie seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Übersetzerin. Die Kosten für eventuell vorzunehmende Nachbesserungen sind in diesem Falle vom Auftraggeber zu tragen. (3) Der Auftraggeber benennt der Übersetzerin einen qualifizierten Ansprechpartner, der die Übersetzerin während der gesamten Projektabwicklung unterstützt sowie von der Übersetzerin geliefertes Material verbindlich freigeben kann. Wird oder kann ein solcher Ansprechpartner nicht benannt werden, oder ist er während der Auftragserfüllung nicht erreichbar, verfallen alle Ansprüche des Auftraggebers in Bezug auf stilistische, formale, gestalterische und terminologische Angelegenheiten. (4) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie / Glossare des Auftraggeber, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.). (5) Fehler und Verzögerungen sowie etwaige Mehraufwände, die sich aus mangelnder oder verzögerter Lieferung von Informationsmaterial, Unterlagen und Anweisungen ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Gleiches gilt für Fehler, die auf geringe oder schlechte Qualität, insbesondere Unleserlichkeit, Handschriftlichkeit sowie Unvollständigkeit oder Verspätung der Vorlagen des Auftraggebers oder dazugehöriger Teile zurückgehen. (6) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er über die für die Leistungserbringung durch die Übersetzerin nötigen Nutzungsrechte am Ausgangstext besitzt und steht dafür ein, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von sämtlichen entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin frei (siehe auch § 12 Abs. 2 dieser AGB). Soweit es zur Anfertigung der Übersetzung erforderlich ist, räumt der Auftraggeber der Übersetzerin für die Dauer der Leistungserbringung hiermit am Ausgangstext und sonstigen vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, und zwar ausschließlich zum Zweck der ordnungsgemäßen Anfertigung der Übersetzung.
(1) Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle in den Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne gesetzliche Umsatzsteuer. Verbraucher erhalten ein Preisangebot mit der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Die Berechnung des Endpreises richtet sich nach dem Umfang des Ausgangstextes. Darüber hinaus werden folgende Faktoren ggf. in die Berechnung einfließen: die etwaige Beglaubigung, der Schwierigkeitsgrad, das Format, in welchem der Ausgangstext zur Verfügung gestellt wird, die Dringlichkeit, die Formatierungsaufgaben, die zusätzlich durchgeführt werden müssen etc. Bei Versand der Übersetzung mit der Post fallen zusätzlich Portokosten an. (3) Bei umfangreichen Aufträgen (über 30 Seiten) kann die Übersetzerin eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertiggestellten Textmenge verlangen. (4) In begründeten Fällen kann die Übersetzerin die Übergabe der Übersetzung von der vorherigen Zahlung der vollen Vergütung
(1) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. (2) Erhebt der Auftraggeber innerhalb von fünf Kalendertagen – nach Erhalt der Übersetzung schriftlich (elektronisch) keinen Einwand, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten. (3) Rügt der Auftraggeber innerhalb dieser 5-Tages-Frist einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel unter genauer Angabe schriftlich geltend zu machen. Die Übersetzerin ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dies gilt auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen Lieferfrist. (4) Sind zwei Nachbesserungsversuche oder einer Ersatzlieferung nachweislich erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung.
(1) Uneingeschränkt haftet die Übersetzerin lediglich für alle Schäden und Aufwendungen, die vorsätzlich verursacht werden sowie für Personenschäden. (2) Bei Schäden und Aufwendungen, die nicht unter Absatz (1) fallen, gilt, dass die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden und Aufwendungen ausgeschlossen ist, außer bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist in jedem Fall auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und Aufwendungen beschränkt. (3) Mit Blick auf einen einzelnen Auftrag gilt, dass die Haftung der Übersetzerin für alle leicht oder einfach fahrlässig verursachten Schäden und Aufwendungen der Höhe nach auf 50% des Auftragswerts begrenzt ist. Im Falle der grob fahrlässigen Schadensverursachung erhöht sich Begrenzung auf 100% des Auftragswerts. Eine weitergehende Haftung kann von den Parteien im Auftrag gegen eine gesonderte Vergütung vereinbart werden. (4) Die Übersetzerin haftet nicht für Schäden, die nicht in ihrem technischen Verantwortungsbereich liegen, insbesondere Verzögerungen, Unterbrechungen oder fehlerhafte Übermittlung von Daten, sowie der Verlust oder die Löschung von Daten infolge der Datenübermittlung, insbesondere bedingt durch Computerviren. Bei Ausfall und länger andauernden Unterbrechungen der Datenübermittlung wird sich die Übersetzerin umgehend bemühen eine Fehlerbeseitigung vorzunehmen. Die Übersetzerin trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Auch der Auftraggeber verpflichtet sich hierzu. (5) Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 200 BGB), wenn der Auftraggeber kein Verbraucher ist.
(1) Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. (2) Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber, der Übersetzerin und möglichen Erfüllungsgehilfen, kann wegen der nicht auszuschließenden externen Eingriffsmöglichkeiten keine absolute Geheimhaltung vertraulicher oder geheimer Inhalte gewährleistet werden. Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass E-Mails unbemerkt verloren gehen sowie von Dritten abgefangen, ge- oder verfälscht werden. Dem Auftraggeber steht es frei, gegen Erstattung der Kosten die Übermittlung per Briefpost oder Kurier zu fordern. (3) Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben alle Unterlagen nach Abschluss des Auftrages bei der Übersetzerin und werden einschließlich der Übersetzungen, unter Wahrung der Vertraulichkeit und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufbewahrt bzw. gespeichert.
(1) Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags fachkundige Dritte heranzuziehen. (2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Übersetzerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend §10 verpflichten.
(1) Soweit durch die Übersetzung ein Urheberrecht entstanden ist, behält sich die Übersetzerin sämtliche Verwertungsrechte an der Übersetzung bis zur vollständigen Vergütung vor. (2) Wird die Übersetzerin aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der Auftraggeber die Übersetzerin in vollem Umfang von der Haftung frei.
Hat der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungswünsche, die nicht von der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung umfasst sind, ist die Übersetzerin berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Mehrvergütung zu berechnen. Wenn die Änderungswünsche zu einer Verzögerung bei der Auftragsausführung beitragen, verlängert sich ein gegebenenfalls vereinbarter Fertigstellungstermin entsprechend. Derartige Änderungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, § 2 gilt entsprechend.
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. (2) Erfüllungsort und Leistungsort ist der Sitz der beruflichen Niederlassung der Übersetzerin. (3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist. (4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
Die Wirksamkeit dieser AGB wird durch die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Parteien nachträglich feststellen, dass der Vertrag lückenhaft ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
§2 Zustandekommen des Vertrags
§3 Umfang des Auftrags und Leistungserbringung
§4 Zeitpunkt der Vertragserfüllung, Verzug
§5 Widerrufsrecht für Verbraucher
§6 Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers
§7 Vergütung
§8 Mängelbeseitigung
§9 Haftung
§10 Geheimhaltung
§11 Mitwirkung Dritter
§12 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
§13 Vertragsänderung / Auftragsänderung
§14 Anwendbares Recht
§15 Salvatorische Klausel